18.1.05

Uebersicht ueber die bilateralen Abkommen I von 1999

Personenfreizügigkeit
"Mit dem Freizügigkeitsabkommen wird der freie Personenverkehr zwischen der Schweiz und der EU durch eine schrittweise Öffnung des Arbeitsmarkts eingeführt. Nach sieben Jahren kann sich die Schweiz entscheiden, ob sie das Abkommen verlängern will. Dieser Entscheid unterliegt dem fakultativen Referendum.
Für Erwerbstätige aus der EU erfolgt der Übergang zum freien Personenverkehr in mehreren Etappen, die sich über 12 Jahre erstreckten."
http://www.seco-admin.ch/themen/aussenwirtschaft/seiten/00012/index.html?lang=
de&PHPSESSID=7c40e1dbc54ae7169bac3b682db6c464
 
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