28.3.07

Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts in der Schweiz durch die Bilateralen Verträge.

Lesen Sie folgenden Artikel:
"Das Kernstück der EU sind die sogenannten vier Freiheiten im Bereich Warenverkehr, Dienstleistungen, Kapital und Personen. Sie wurden seit den EWG Verträgen 1957 in allen EU-Ländern im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft (EG) umgesetzt – im Gegensatz zur EFTA, die die wirtschaftliche Zusammenarbeit unter Wahrung der Souveränität verbesserte.
Die Strategie ist dabei, Funktionen so zu verändern, dass ein Sachzwang zum politischen Zusammenschluss entsteht. Bei den “vier Freiheiten” handelt es sich darum, die Schutzmechanismen der Nationalstaaten in diesen Bereichen aufzuheben. Das eigenständige Handeln der Nationalstaaten in zentralen Bereichen wird gezielt wirkungslos gemacht.
Es geht darum, dass die Nationen nicht mehr begrenzen können, wie viele EU-Bürger sich im Land niederlassen und arbeiten, dass die Nationalstaaten nicht begrenzen können, wie viele Waren und Dienstleistungen von anderen EU-Staaten gekauft werden und dass das Kapital unbegrenzt transferiert werden kann. Damit ist die gesetzgebende Gewalt der Nationalstaaten in allen diesen zentralen Bereichen aufgehoben, die Souveränität ist abgeschafft. Der Nationalstaat wird von den zentralistischen EU-Leitungsgremien (Kommission und Ministerrat) abhängig, die durch keine demokratische Wahl legitimiert sind. Beim Kernstück der EU handelt sich also nicht um vier Freiheiten, sondern um vier Abhängigkeiten.
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Das Prinzip der Europäischen Union.doc. Zugesandt von
Diethelm Raff, email: lilly.merz@freesurf.ch am 27.3.2007.
http://www.ch-libre.ch/neuebeitraege/DasPrinzipderEuropaeischenUnion.doc

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