13.2.06

Macht und Machtmissbrauch.

Der Bundesrat setzt sich aus 7 Ministern zusammen und bildet die Schweizerische Bundesregierung, die Exekutive. Doch diese Regierung hat nur begrenzte Macht.
Die Bundesversammlung, bestehend aus Nationalrat und Ständerat, besitzt die oberste Gewalt im Bunde.
Es ist das Wesen der direkten Demokratie, dass das letzte Machtwort bei Volk und Ständen liegt. Das letzte Wort hat immer der Souverän, das Volk.
Es besteht immer wieder die Gefahr, dass der Bundesrat die Volkrechte umgehen will.
"Welche Aufgaben kommen innerhalb der Bundesbehörden dem Bundesrat zu? Hier stossen wir auf das Problem der Führung in unserer Demokratie. Was also soll Aufgabe dieser "obersten leitenden und vollziehenden Behörde" sein? Ich stütze mich zunächst wiederum auf die Bundesverfassung selber. Die meisten Kapitel handeln von Rechten und Pflichten der Bürger sowie von den Aufgaben und Zuständigkeiten im Staat als Ganzem. Demgegenüber finden wir Art. 174 in jenen Kapiteln, die sich ausschliesslich mit den Bundesbehörden befassen, insbesondere eben dem Bundesrat und der Bundesverwaltung. Daraus ergibt sich, dass der Bundesrat zwar die oberste leitende und vollziehende Instanz ist, aber nur innerhalb der Behördenstruktur des Bundes, und nicht dann, wenn es um Probleme unseres Staates als Ganzem geht. Diesen begrenzten Führungsanspruch möchte der Bundesrat nun aber immer mehr in eine umfassende staatsleitende Aufgabe umfunktionieren. Er möchte sagen, was gelten soll und richtig wäre."
Artikel lesen.
Führung in der Demokratie. Macht und Machtmissbrauch. Von Prof. Dr. Hans Letsch. Schweizerzeit Nr. 2, 27. Januar 2006.
http://www.schweizerzeit.ch/0206/macht.htm
 
Kommentar veröffentlichen << Home

Link Exchange Schweiz Link Exchange Schweiz (Dynamic Banner)
Link Exchange Schweiz by Oekosoft