28.10.07

Lohndumping: Schuften unter Hungerlohn.

„Es ist eigentlich ein Skandal, dass deutsche Behörden mithelfen, dass in der Schweiz Lohndumping umgesetzt wird und dass wir deshalb hier jetzt noch mehr Probleme bekommen und wir damit jetzt hier teilweise auch Fremdenfeindlichkeit geschürt wird.“

Der Deutsche Staat subventioniert die private Vermittlung von Arbeitslosen ins Ausland mit Prämienzahlungen. Diese Praxis zeigt grosse Auswüchse. Die vermittelten Arbeitnehmer werden unterbezahlt. Das ist Lohndumping für die einheimischen Arbeitnehmer.
In der Schweiz arbeiten Deutsche in grosser Zahl auf dem Bau, im Gastgewerbe und in Pflegeberufen. Die private Vermittlung aus dem Ausland durch Firmen ohne Sitz in der Schweiz ist in der Schweiz verboten. Doch kann gegen die gegenwärtige Praxis von deutschen Vermittlern nur schwerlich vorgegangen werden.

Oftmals werden deutschen Arbeitern allein schon für die Vermittlung in die Schweiz bis zu 1.500 Euro abgeknöpft. Die private Vermittlung von Arbeitskräften in die Schweiz ist verboten. Trotzdem passiert es am laufenden Band, sagen uns die Kontrolleure. Und auch das ist illegal: Manche Unternehmen kassieren gleich die Vermittlungsprovisionen des deutschen Arbeitsamtes ab. Sogar anscheinend Firmen, die bei der Bundesagentur in der Jobvermittlung auftauchen.

Schuften unter Hungerlohn
http://www.br-online.de/daserste/report/archiv/2007/00421/

Das Geschäft mit der Arbeitsvermittlung
http://www.chefduzen.de/thread.php?postid=91931

Prämien für den Export von deutschen Arbeitslosen - Schweizer Behörden können wenig ausrichten.
http://www.nzz.ch/nachrichten/wirtschaft/aktuell/riegel_gegen_praemien_fuer_den_export_
von_deutschen_arbeitslosen_1.576021.html

Bundesagentur für Arbeit muss für Job-Vermittlung ins Ausland zahlen
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,459097,00.html

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