13.11.07
Vorbestrafter Schweizer Fernseh Chefredaktor Haldimann.
Es ist nicht der einzige Fall, bei dem das Schweizer Fernsehen wegen Aufnahmen mit versteckter Kamera an die Justiz gerät. Zuerst versteckt gefilmte Aufnahmen in der Praxis eines Zürcher Chirurgen. Dann das heimliche Filmen von Versicherungsberatern in einer Privatwohnung. Der verantwortliche Chefredaktor sollte demissionieren.
Das Zürcher Obergericht hat vier Fernsehverantwortliche wegen des Einsatzes einer versteckten Kamera für die Sendung «Kassensturz» verurteilt, in der es um die unseriösen Machenschaften privater Versicherungsberater ging.
Alle vier Angeklagten wurden mit bedingten Geldstrafen, bei einer Probezeit von zwei Jahren, sanktioniert: Ueli Haldimann mit 15 Tagessätzen à 350 Franken, Hansjörg Utz mit 15 Tagessätzen à 200 Franken, die zuständige Redaktorin mit 15 Tagessätzen à 100 Franken und die als Lockvogel tätige Mitarbeiterin mit 5 Tagen à 30 Franken.
http://www.nzz.ch/nachrichten/zuerich/aktuell/urteil_kassensturz_1.580082.html
«SF-Chefredaktor verdient eine harte Strafe».
Die Anwälte sind überzeugt: SF hat gleich gegen drei Artikel im Strafgesetzbuch verstossen. In ihnen ist geregelt, wann verstecktes Abhören und Filmen verboten ist.
Einer der Anwälte: «SF-Chefredaktor Ueli Haldimann hat sich zum Ankläger, Richter und Henker aufgespielt – ohne jegliche medizinische Kenntnisse. In der ‹SonntagsZeitung› forderte er sogar die Berufseinstellung meines hoch qualifizierten Mandanten.»
http://www.blick.ch/news/schweiz/artikel56553
Das Zürcher Obergericht hat vier Fernsehverantwortliche wegen des Einsatzes einer versteckten Kamera für die Sendung «Kassensturz» verurteilt, in der es um die unseriösen Machenschaften privater Versicherungsberater ging.
Alle vier Angeklagten wurden mit bedingten Geldstrafen, bei einer Probezeit von zwei Jahren, sanktioniert: Ueli Haldimann mit 15 Tagessätzen à 350 Franken, Hansjörg Utz mit 15 Tagessätzen à 200 Franken, die zuständige Redaktorin mit 15 Tagessätzen à 100 Franken und die als Lockvogel tätige Mitarbeiterin mit 5 Tagen à 30 Franken.
http://www.nzz.ch/nachrichten/zuerich/aktuell/urteil_kassensturz_1.580082.html
«SF-Chefredaktor verdient eine harte Strafe».
Die Anwälte sind überzeugt: SF hat gleich gegen drei Artikel im Strafgesetzbuch verstossen. In ihnen ist geregelt, wann verstecktes Abhören und Filmen verboten ist.
Einer der Anwälte: «SF-Chefredaktor Ueli Haldimann hat sich zum Ankläger, Richter und Henker aufgespielt – ohne jegliche medizinische Kenntnisse. In der ‹SonntagsZeitung› forderte er sogar die Berufseinstellung meines hoch qualifizierten Mandanten.»
http://www.blick.ch/news/schweiz/artikel56553
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